German language course
Price incl. VAT: 120,00 €
Price incl. VAT: 120,00 €
für Anwender von Lasern der Laserklassen 3R und 3B
(Wellenlängenbereich von 600 nm bis 1000 nm) für human- und
veterinärmedizinische Anwendungen.
Erwerben Sie das Zertifikat "Laserschutzbeauftragter" nach Ihrem eigenen Zeitplan in nur drei Schritten:
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihr personalisiertes Zertifikat "Schein über den Erwerb der Kenntnisse zum Laserschutzbeauftragten". Es wird Ihnen als PDF zum Download bereitgestellt.
OMR PD Dr. sc. med. Wolfgang Bringmann
ist Autor des bekanntesten Fachbuches und Bestsellers "Low-Level-Lasertherapie - Grundlagen und Praxis moderner Photomedizin" und der Pionier der Lasertherapie in Deutschland. Er unterrichtet diese Methode seit über 30 Jahren und hat hunderte Qualifizierungskurse zum Laserschutzbeauftragten abgehalten.
Den Zugang zum Kurs können Sie im COLLL-Onlineshop bei Elopage.com erwerben. Von Ihrem Elopage-Kundenkonto aus haben Sie dann Zugriff auf den Kurs.
Der Kurs steht Ihnen nach dem Kauf für ein Jahr zur Verfügung.
Alle Laseranwender, Praxisinhaber (bzw. Unternehmer) und QM-Beauftragte, die Lasersysteme für eine ausgewiesene Anwendung betreiben und welche die erforderlichen Kenntnisse eines Laserschutzbeauftragten erwerben oder auffrischen wollen, benötigen die
anwendungsbezogene "Zertifizierung zum Laserschutzbeauftragten" und müssen über die Sachkunde über das zum Einsatz kommende Lasergerät verfügen.
Zu dieser Gruppe gehören also alle Laseranwender, welche ihren Laser zu medizinischen oder kosmetischen Zwecken der Photobiomodulation (umgangssprachlich "Lasertherapie") einsetzen wie z. B. Ärzte, Krankenpfleger, Heilpraktiker, Tierheilpraktiker, Physiotherapeuten, Tierphysiotherapeuten, Kosmetiker, Fußpfleger, Hebammen, Ergotherapeuten u. a.
Hinweis: Um therapeutisch arbeiten zu dürfen, müssen Sie Arzt, Tierarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut etc. sein. Um lasertherapeutisch arbeiten zu dürfen, benötigen Sie diesen Schein zusätzlich. Das Zertifikat berechtigt nicht zur Ausübung einer therapeutischen Tätigkeit ohne die erforderliche Bestallung.
Jeder kann die Ausbildung zum Erwerb der Kenntnisse eines Laserschutzbeauftragten machen, eine Bestallung zum Laserschutzbeauftragten wird aber nur Personen erteilt, die
eine anwendungsbezogene Ausbildung haben, im Fall der photobiomodulatorischen Anwendung also über eine therapeutische Qualifikation verfügen. Soll in einer Einrichtung wie z. B. einer Praxis ein Laserschutzbeauftragter bestellt werden, so entscheidet der Inhaber / Unternehmer über die beste Eignung.
Die Ausbildung des LSB ist in der TROS (Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung) geregelt. Unsere Zertifizierung basiert auf dieser Regelung.
Nach den Vorgaben der TROS "Laserstrahlung" und OStrV muss jeder, der Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 in Labor- oder Behandlungsräumen betreibt oder betreiben lässt, Laserschutzbeauftragter sein oder einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen. Dieser muss seine Sachkunde über eine erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang zur Qualifizierung zum LBA nachweisen.
Unsere Akademie ist seit 25 Jahren auf Ausbildungen im Bereich Lichtmedizin, Lasertherapie bzw. medizinische Techniken der Photobiomodulation spezialisiert.
Wir kommen aus der Anwendung / Praxis und wissen daher ziemlich genau, um was es dem Gesetzgeber geht. Ihr Dozent Dr. med. Wolfgang Bringmann unterrichtet seit über 30 Jahren regelmäßig alle Kenntnisse zum Laserschutz. Er ist Autor des meist verkauften Fachbuches zur Lasertherapie "Laser-Photo-Therapie - Grundlagen und Praxis moderner Photomedizin", das seit dem Jahr 2000 sieben aktualisierte Auflagen erlebt hat, Inhaber eine Praxis für Orthopädie, Sportmedizin und Schmerztherapie in Berlin mit einem Schwerpunkt Lasertherapie und PBM-Forscher mit unzähligen Publikationen zur Laser-Phototherapie inkl. Beobachtungsstudien zu den verschiedensten medizinischen Indikationen.
Es gibt zwei Gründe, warum Ihr Zertifikat ungültig sein kann:
Wenn Sie Ihr Zertifikat nach den rechtlichen Bestimmungen erhalten haben, ist dieses grundsätzlich gültig. Allerdings muss Ihr Kurs eine Mindestlänge von 6,5 h umfasst, alle gesetzlich vorgeschriebenen Inhalte enthalten und dazu mit einer Leistungskontrolle, d. h. einer Prüfung, abgeschlossen haben. Die Teilnahme an Ihrem damaligen Kurs muss als "erfolgreich" bestätigt sein, was bedeutet, dass sie mit einer Prüfung nach den gesetzlichen Vorgaben abgeschlossen wurde. Bei vielen der früheren "Sachkundenachweise" ist dies nicht der Fall. Ist dies nicht gegeben und / oder ist Ihre Bescheinigung älter als fünf Jahre, sollten Sie unseren Kurs als Auffrischung machen oder sich im Zweifelsfall bei der lokalen Gewerbeaufsicht erkundigen, ob Sie tätig werden sollten.
Wenn Ihr Zertifikat älter als 5 Jahre ist, kann dies mit der Fortbildungspflicht für Laserschutzbeauftragte kollidieren, nach der die Qualifikation durch "Fortbildungen auf aktuellem Stand" zu halten ist. Wie genau diese Regelung gehandhabt werden soll, wird jedoch nicht klar definiert. In jedem Fall aber wird darauf hingewiesen, dass derjenige, der einen Laserschutzbeauftragten bestellt, der nicht über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, ordnungswidrig handelt.
Unser Kurs besteht aus 5 Lektionen von ungefähr gleicher Länge. Alle Kursinhalte werden am Ende jeder Lektion nochmals kompakt zur Vertiefung zusammengefasst.
Es wird die Anwendungsbreite des Lasers im technischen und medizinischen Bereich
vorgestellt. Daran schließt sich die Erläuterung der Ausbildungsinhalte in einer Übersicht
an. Die wesentlichen gesetzlichen und weiterführenden Grundlagen für die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten folgen. Anschließend werden die wichtigsten Begriffe, die mit der Lasertätigkeit in Verbindung stehen, erläutert und anwendungsbezogen eingeordnet.
Im letzten Teil werden die Laserklassen und deren Charakteristik besprochen.
Hier werden die physikalischen und biophysikalischen Eigenschaften (Gewebeabsorption, Transmission, Photobiostimulation u.a.) der Laserstrahlung besprochen.
Daran schließt sich die Gegenüberstellung der verschiedenen Lasersysteme (Hoch- und Niederenergielaser) an. Nach der Vorstellung des Indikationsspektrums für Niederenergielaser werden Behandlungsbeispiele besprochen.
Anschließend werden die laserspezifischen Wirkungseigenschaften der Hochenergielaser erläutert und danach die indikationsspezifische Anwendungsbereiche und Behandlungsergebnisse vorgestellt.
Dieser Teil beginnt mit der Vorstellung der gesetzlich festgelegten Pflichten des Betreibers oder Unternehmers (schriftliche Anzeige, Bestellung des Laserschutzbeauftragten, Unterweisungen, Gefahreneinschätzung u.a.).
Daran schließen sich die notwendigen Voraussetzungen (beruflich, fachliche Ausbildung u.a.) für einen Laserschutzbeauftragten und dessen Aufgaben (Beratung, Unterweisung der Mitarbeiter, Geräteinspektion, Dokumentation u. a.) an.
Weiterhin werden Forderungen für die Abgrenzung eines Laserbereiches und für die Gestaltung eines Behandlungsraumes für die Laserbestrahlung erörtert.
Dieser Teil beschäftigt sich mit den Grundlagen der Strahlendosierung und deren Einflussfaktoren bei einem Nieder- und Hochenergielaser unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Hauttypen.
Anschließend werden die notwendigen allgemeinen und speziellen Vorbereitungsmaßnahmen sowie die Behandlungsprinzipen angesprochen.
Danach folgt die Darstellung der verschiedenen Strahlungsreaktionen und die speziellen Nebenwirkungen, die bei der Behandlung mit einem Nieder- oder Hochenergielaser auftreten können. Es schließt sich die Darstellung der Gegenanzeigen (dauerhaft, zeitlich begrenzt) für eine Laserbehandlung an.
Abschließend werden mögliche Strahlungsschäden der Augen und Haut sowie photothermische, photothermisch-akustische, photochemische, phototoxische und sekundäre Strahlungsschäden vorgestellt.
Dieser Teil beschäftigt sich mit den notwendigen Maßnahmen (Schulung, Unterweisung, Schutz gefährdeter Personen, Laserschutzbrille u.a.) zur Einhaltung des Arbeitsschutzes und mit Sofortmaßnahmen bei einem Arbeitsunfall (Strahlung, Gerät, Brand u.a.).
Daran schließen sich zusammenfassende Hinweise für die Voraussetzungen für eine sichere Laserbehandlung an. Abschließend werden weiterführende Arbeitsunterlagen, die für eine Laserbehandlung relevant sind, aufgeführt.
Der Kurs dauert den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend 6,5 volle Unterrichtsstunden (eine Unterrichtsstunde = 60 min).
Sie können den Kurs in Ihrem eigenen Tempo absolvieren. Das Streaming-Portal zeigt Ihnen, welche Inhalte Sie bereits gesehen haben und wo es weitergeht. Nachdem Sie an allen Lektionen teilgenommen haben, können Sie den Abschlusstest machen.
Sie können dem Kurs bis zu 12 Monate nach dem Kauf absolvieren und beenden.
Ganz einfach: Klicken Sie auf PRÜFUNG MACHEN und Sie erhalten den Multiple-Choice-Test mit 15 Kontrollfragen. Markieren Sie die richtigen Antworten. Sie erhalten die Auswertung umgehend. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie 11 von 15 Fragen richtig beantwortet haben.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung und können sich Ihr personalisiertes Zertifikat über den Erwerb der Kenntnisse zum Laserschutzbeauftragten (Laserschutz-Schein) als PDF downloaden und ausdrucken .
In diesem Fall schicken Sie uns bitte eine Benachrichtigung und vereinbaren einen Termin für eine mündliche Prüfung via Skype mit uns. Die Prüfung dauert etwa eine Stunde und kostet 120,00 EUR.
Der Kurs ist jetzt von der Deutschen Gesellschaft für EU-Konformität e.V. zertifiziert.